Der Kreuzpunkt Pflegedienst bietet seine sozialen Dienstleistungen seit nunmehr 20 Jahren an. Im Mittelpunkt bei all unserem Handeln steht dabei der Mensch. Seine persönlichen Wünsche und das beachten und respektieren seiner persönlichen Biografie stehen für uns im Vordergrund.
Betreuung und Pflege in Wohngemeinschaften
Unser Pflegedienst betreut, mit gut ausgebildeten Mitarbeitern, ausschließlich, Patienten in Wohngemeinschaften. Dabei haben wir uns auf Menschen mit Demenzerkrankung spezialisiert. Wir bieten unsere Leistungen in Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming, in den von uns betreuten Wohngemeinschaften an.
Von unseren Pflegedienstleitungen erhalten Sie eine professionelle Beratung. Unser Team freut sich auf Sie.
Kurz in Stichpunkten, die Vorteile dieser Wohnform:
Erhalt der familiären Atmosphäre; alternative Wohnform zum Heim; biografisches Wohnumfeld bleibt nach den möglichen Gegebenheiten erhalten (Einrichtung der Zimmer mit vertrautem Mobiliar); Erhaltung der Selbstbestimmung; individuelle 24-stündige Betreuung; Entlastung der pflegenden Angehörigen; Mitbestimmung der Angehörigen Betreuer in der Pflege und Alltagsbewältigung
Bratung:
Wird ein Mitglied der Familie plötzlich pflegebedürftig oder verändert sich eine bestehende Pflegesituation, so ergeben sich in der Regel viele Fragen für die Angehörigen. Für diesen Fall stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wohnen Sie im Einzugsgebiet Potsdam-Mittelmark oder Teltow-Fläming? Sind Sie an pflegerischer Hilfe interessiert? Wir beraten Sie gerne und kostenlos in unserer Geschäftsstelle und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Sind Sie Pflegegeldempfänger? Dann haben Sie die Möglichkeit regelmäßige Beratung in leistungsrechtlichen Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu pflegefachlichen Bereichen in Anspruch zu nehmen. Auch diese Beratungen sind für Sie kostenlos.
Wie ist die Wohnform organisiert?
Vermieter: verantwortlich für die Vermietung der Räumlichkeiten (Mietvertrag); Pflegedienst: verantwortlich für die vereinbarte Pflege (Pflegevertrag); Angehörige/Betreuer: verantwortlich für Einrichtung und Ausrichtung der WG, sowie aller Angelegenheiten für die Pflegebedürftigen; Vermittlung von Leistungen: Friseur, Fußpflege und sonstiges
Warum unterstützen wir diese Wohnform?
Schutz vor Isolation; Leben in der kleinen Gemeinschaft; Hilfeleistung rund um die Uhr; individuelle Pflege; Erhaltung und Förderung (keine Überforderung) von vorhandenen Fähigkeiten; vertrauensvolle Zusammenarbeit der an der Pflege beteiligten; geringer Personalwechsel; familiäre Atmosphäre
Das Zweite PflegestärkungsgesetzSeit Anfang 2017 gilt das Zweite Pflegestärkungsgesetz mit verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige. Die wichtigsten Fakten im Überblick.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung der Pflegegrade, ein grundlegend verändertes Begutachtungsinstrument und verbesserte Leistungen.
Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie demenziell erkrankte Menschen erhalten einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr daran, wie viel Zeit ein Mensch am Tag an Hilfe benötigt, sondern im Wesentlichen daran, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist.
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in fünf Pflegegraden wider. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf personelle Unterstützung angewiesen. Hinweis: Der Personenkreis des Pflegegrads 1 hat seit 2017 erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen. Quelle: AOK | |
Zuhnahme an Demenzerkrankungen/Zahl der Erkrankungen wird sich bis 2050 verdoppeln! Schätzungsweise 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leiden an der Alzheimer-Krankheit, der mit etwa zwei Drittel aller Fälle häufigsten Form der Demenz. (Stand 02.2013/ 200000 Neuerkrankungen jedes Jahr) Zahlen und Fakten: Alzheimer Forschung Initiative e.V. |