Kreuzpunkt Pflegedienst GmbH
Gemeinschaft macht den unterschied
 

Leistungen

 

Grundpflege

Zur Grundpflege gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen "Körperpflege, Ernährung und Mobilität". Was die Pflegeversicherung im Einzelnen zur "Grundpflege" zählt, ist in den Begutachtungsrichtlinien beschrieben.

Zur Grundpflege gehören die Hilfe bei der Körperwäsche, beim Haare waschen, Baden sowie der Intimpflege.

Die Grundpflege als aktivierende Pflege umfasst insbesondere:

Die Körperpflege wird im Bett, am Waschbecken, unter der Dusche oder in der Badewanne durchgeführt.

Die Hautpflege sollte sich nach dem individuellen Wunsch des Patienten/Kunden richten. Wenn der Patient/Kunde nicht in der Lage ist zu beurteilen ob er/sie eine Hautpflege benötigt, muss die Pflegekraft entscheiden wie die Haut gepflegt werden soll. Z.B. Abweichen von Krusten, trockene Hautpartien mit fettender Creme einreiben, Druckstellen mit Salben einreiben, Hornhautpflege.

Mundhygiene umfasst insbesondere das Zähne putzen, die Reinigung evtl. vorhandener Prothesen und das Ausspülen des Mundes.

Zur Haarpflege gehören tägliches Haare kämmen und einmal wöchentlich Haare waschen. Friseurdienstleistungen erfolgen extern.

Männliche Patienten sollten individuell , je nach Wunsch, alle 2 - 3 Tage nass oder trocken rasiert werden.

Individualhygiene beinhaltet Ohren- und Bartpflege sowie Finger- und Fußnägel schneiden. Ggf. wird Kontakt zur Fußpflege hergestellt.

Schwerpunkt der Grundpflege sind die Prophylaxen zur Vermeidung von Krankheiten und Komplikationen.

Dazu gehören:

Soor und Parotitis Prophylaxe: Intensive Mundpflege, Spülungen und regelmäßige Kaubewegungen.

Dekubitusprophylaxe: Lagerungsplan erstellen, Druckentlastung, Mobilisation und Hautschutz.

Pneumonieprophylaxe: Mobilisation, richtiges Lagern, Abklopfen des Thorax, richtiges Abhusten bewirken, einreiben mit Salben.

 

Thromboseprophylaxe: Stützstrümpfe anziehen, entstauende Lagerung, Mobilisation, Bewegungs- und Stauungsübungen.

Kontrakturenprophylaxe: Bewegung der Bänder und Gelenke, richtige Lagerung, Mobilisation.

Obstipationsprophylaxe: Mobilisation, verabreichen ballaststoffreicher Kost, natürliche Anregung durch Ernährung, Bauchmassage.

Außerdem beinhaltet die aktivierende Grundpflege:

Hilfe bei oraler Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme

Planung von Mahlzeiten (z.B. fahrbarer Mittagstisch)

Einreibungen und Salbungen

Inkontinenzversorgung (Einlagen/Windeln), An- und Ausziehen

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

 Förderung der Beweglichkeit 

Behandlungspflege 

Die Behandlungspflege wird ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. In den Bereich der Behandlungspflege fällt die Unterstützung bei der Medikamenten- oder Wundversorgung, bei Blutzuckerkontrollen oder der Pflege von Kathetern. 

Medizinischer Tätigkeitsumfang  

Krankenpflege- medizinische Leistungen, die nicht vom behandelnden Arzt erbracht werden, jedoch als Unterstützung der ärztlichen Behandlung zur Erreichung des Therapiezieles erforderlich sind.



Folgende Leistungen werden erbracht: 

• Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle 

• Medikamente richten und verabreichen 

• Wundversorgung und Wundpflege 

• Verbände anlegen und/oder wechseln 

• Injektionen (sc., im.) 

• Intensivbehandlungspflege (nach  ärztlicher Anordnung)


Pflegeberatung   

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne. Unser Kriterium für eine fachgerechte Pflegeberatung ist im Gesetz verankert. 

Wir leisten Beratungen nach SGB XI § 7a und SGB XI § 45.  

In den folgenden Links finden Sie Ausschnitte aus den Gesetzen:

SGB XI § 7a Pflegeberatung

SGB XI § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

 

 

Pflegesachleistung §36 SGB XI

Haushaltshilfe 

Wir erbringen jegliche Art von Haushaltshilfe und richten uns nach den Gesetzen des SGB XI. Der Hilfebedarf ist teilweise mitbegründend für eine Pflegestufe. 

Die Hilfeleistung ist Bestandteil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI, die von uns erbracht wird. Konkret festgelegt sind die Hilfeleistungen in Rahmenverträgen auf Landesebene nach § 75 SGB XI.  

Die Vergütung richtet sich nach Vereinbarungen gemäß § 89 SGB XI, die zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen abgeschlossen werden.    

Haushaltshilfe wird in der Pflegeversicherung auch als "hauswirtschaftliche Versorgung" bezeichnet. 

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst: 

Hilfe beim Einkaufen, reinigen der Wohnung, kochen, spülen, wechseln und waschen der Wäsche und Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung.

 

 

Verhinderungspflege

Kann die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für die Verhinderungspflege durch die Pflegekasse. 

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson 

Bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson werden die Kosten der Ersatzpflege für max. 4 Wochen pro Jahr und bis zu einer Höhe von 1612,00 € übernommen. Wird die Pflege durch eine Person übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, übernimmt die Pflegekasse den Betrag in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe sowie die nachgewiesenen zusätzlichen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall). Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat.

  


 

Die Würde des Menschen wird auch nach Eintritt des Todes gewahrt, er wird behutsam und respektvoll versorgt.  

Finalpflege   

Das Sterben kann ein kurzer oder lang andauernder Vorgang bis zum Erlöschen der Lebensfunktionen sein. Der Tod tritt durch den Ausfall mindestens eines lebenswichtigen Organsystems ein. Der Beginn des Sterbens ist jedoch oft genug nicht genau bestimmbar.  

Selbstverständlich begleiten und unterstützen unsere Mitarbeiter die Betroffenen und ihre Angehörigen während der Finalphase. 

Wichtige Maßnahmen bei der Begleitung von Patienten im Finalstadium: 

für den Sterbenden: 

die Wünsche des Patienten werden respektiert und wenn möglich erfüllt

in Absprache mit dem behandelnden Arzt wird für bestmögliche Schmerzlinderung gesorgt

jeweils eine Pflegekraft begleitet den Patienten rund um die Uhr

Sterbende werden nur auf eigenen Wunsch allein gelassen

im Zimmer wird eine angemessene Atmosphäre geschaffen, auf Wunsch leise Musik gespielt, Blumen bereitgestellt

Möglichkeit der 24Std. Anwesenheit der engsten Angehörigen wird geschaffen

für die Angehörigen:

die Unterstützung und Gesprächsbereitschaft der Pflegekräfte wird angeboten

den Angehörigen wird die Möglichkeit geboten, sich allein und in Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden

wir unterstützen die trauernden Angehörigen und bieten Zeit für Gespräche auch nach dem Tod an

 



 


 

 
 
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